Pyrotechnische Seenotsignalmittel
FKN - Fachkundenachweis für pyrotechnische Seenotsignalmittel*

Pyrotechnische Seenotsignalmittel sind ein sehr wichtiger Bestandteil der Sicherheitsausrüstung auf Sportbooten und Yachten. Auf Charter-Yachten und in der kommerziellen Seeschifffahrt sind sie gesetzlich vorgeschrieben. Versagt im Seenotfall jegliche Technik an Bord (z.B. die Funkanlage), sind die Seenotsignale in Form von Signalraketen oder Rauchsignalen und Handfackeln das wirkungsvollste Mittel, um andere auf die eigene Notlage aufmerksam zu machen. Der sogenannte Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN)* berechtigt Sie, pyrotechnische Seenotsignalmittel der Unterklasse T2 zu erwerben und befördern. Um die Prüfung für den Fachkundenachweis ablegen zu können, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Außerdem müssen Sie im Besitz eines Sportbootführerscheins Geltungsbereich See oder Binnen sein bzw. einen sonstigen anerkannten Befähigungsnachweis zum Führen eines Wassersportfahrzeugs vorweisen können.

Die Prüfungen zum FKN werden in Nordrhein-Westfalen beim Prüfungszentrum NRW des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) und beim Prüfungsausschuss Rhein-Ruhr des Deutschen Segler Verbandes (DSV) abgenommen.  Sie werden in der Regel gemeinsam mit den Prüfungen für die Sportbootführerscheine abgenommen, können aber auch zu einem späteren Zeitpunkt separat abgelegt werden.

Die Prüfung für den Fachkundenachweis besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Theorie besteht aus einem Frage
bogen mit 15 Fragen (aus einem Fragenkatalog mit insgesamt 60 Fragen), den Sie innerhalb von 30 Minuten beantworten müssen. Bei der praktischen Prüfung geht es dann darum, die sichere und sachgerechte Handhabung von Seenotsignalmittel nachzuweisen. Dazu gehört der korrekte Umgang mit

  • Fallschirm-Signalraketen (rot)
  • Rauchsignalen in der Dose (orange)
  • Rauchfackeln (orange)
  • Handfackeln (rot)
  • Signalgebern mit Magazin oder Trommel
  • nicht gezündeten Signalmitteln (Versagern)
In unseren FKN-Lehrgängen machen wir Sie mit der Theorie und der praktischen Handhabung der Seenotsignalmittel vertraut. Wir geben Ihnen wichtige Tipps und Hinweise für die richtige Anwendung (z.B. wann und wie Sie bestimmte Signalmittel im Notfall situationsgerecht einsetzen) und besprechen den Prüfungsfragenkatalog.

Die Prüfungsfragenkataloge DMYV und DSV sowie Anträge zur Prüfung finden Sie unter Downloads / Support


Lehrgangszeiten und Gebühren

Ein Abend, jeweils 18.00 Uhr bis ca. 20.00 Uhr

Lehrgangsgebühr: 40,00 Euro (Theorie und Praxis) je Teilnehmer

Prüfungsgebühr FKN: 28,89 Euro je Teilnehmer

 

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Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen dem Fachkundenachweis (FKN) für pyrotechnische Seenotsignalmittel gemäß § 1 Absatz 3 Erste Sprengstoffverordnung und dem Sachkundenachweis (SKN) nach § 7 Abs. 1 WaffG, § 1 Abs. 1 u. 2 AWaffV und nach § 1 Abs. 3 Erste SprengV. Der Fachkundenachweis reicht nicht zur Beantragung einer Waffenbesitzkarte (WBK) aus. Hierfür benötigen Sie einen Sachkundenachweis (SKN) und Sie müssen zudem ein Bedürfnis nachweisen (seegehende Yacht)! Nur eine entsprechende WBK berechtigt Sie zum Erwerb und zum Transport einer Seenot-Signalpistole, Kaliber 4 bzw. zum Erwerb der entsprechenden Munition. Den Sachkundenachweis können Sie z.B. in einem Tageslehrgang beim Prüfungszentrum NRW erwerben. Für weitere Informationen hierzu bitte diesen Link klicken.
 
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