Lehrgangsbedingungen der Seefunkschule NRW, Düsseldorf


  1. Wir sichern jedem Lehrgangsteilnehmer eine umfassende, über das Prüfungswissen hinausgehende Ausbildung zu. Voraussetzung für einen erfolgreichen Prüfungsabschluss ist in erheblichem Maße Ihre Mitarbeit und eine regelmäßige und vollständige Teilnahme an den Lehrgangsterminen. Insbesondere die Aufarbeitung der behandelten Themenabschnitte im Heimstudium, sowie das eigenständige Erarbeiten der Prüfungsfragen sind maßgeblich für den Prüfungserfolg.
  2. Bei einem Abbruch des Lehrgangs durch den Teilnehmer besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Lehrgangsgebühren. 
  3. Die Anmeldungen zu den Prüfungen erfolgen i.d.R. durch die Seefunkschule NRW gesammelt für die jeweilige Lehrgangs- bzw. Teilnehmergruppe.
  4. Die Zulassung zur Prüfung kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Unterlagen (Kopie Personalausweis, Lichtbilder, Prüfungsgebühren) spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin beim Lehrgangsleiter eingereicht werden. Die Seefunkschule NRW wiederum hat, sofern vom Teilnehmer fristgemäß erhalten, rechtzeitig vor der Prüfung alle Unterlagen gesammelt an den jeweiligen Prüfungsausschuss einzureichen. Die Seefunkschule NRW kann keine Garantie dafür geben, dass der Lehrgangsteilnehmer den gewünschten Prüfungstermin erhält. Dies liegt in der Zuständigkeit des Prüfungsausschusses, der nach erfolgter Anmeldung die Zulassung zur Prüfung und die Aufnahme in die Teilnehmerliste zur Prüfung bestätigt.
  5. Die Lehrgangsgebühren sind, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, spätestens am ersten Unterrichtstag in bar zu entrichten. Ratenzahlungen sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Die Kosten für Lehrmittel (Bücher etc.) sind bei der Aushändigung ebenfalls in bar zu begleichen. Für Schüler, Studenten, Azubis oder Mitglieder von Wassersportvereinen gelten ermäßigte Lehrgangsgebühren nur, wenn der entsprechende Nachweis vorgelegt wird. Eine Kombination von mehreren Ermäßigungen (z.B. Studentenermäßigung und Ermäßigung bei einer Gruppenanmeldung) ist leider nicht möglich. Es gilt immer die für den Teilnehmer vorteilhaftere Ermäßigungsstufe.
  6. Die Anmeldung eines Teilnehmers zu einem Lehrgang per Online-Anmeldung ist verbindlich. Mit der Lehrgangsbestätigung durch die Seefunkschule NRW, die der Teilnehmer per Email erhält, kommt ein Vertrag zustande. Eine Absage durch den Teilnehmer ist bis zu 48 Stunden vor Lehrgangsbeginn möglich, ohne das dem Teilnehmer dadurch Kosten entstehen. Die Absage muss schriftlich per Email oder telefonisch an die Seefunkschule NRW erfolgen. Bei später eingehenden Absagen oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers ohne vorherige Absage, stellen wir die jeweiligen Lehrgangsgebühren vollständig in Rechnung. 
  7. Die auf unserer Homepage veröffentlichten Prüfungsgebühren verstehen sich vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch die prüfende Behörde bzw. durch den prüfenden Verband. 
  8. Wird ein Lehrgang durch die Seefunkschule NRW abgebrochen, werden die bereits entrichteten anteiligen Gebühren selbstverständlich zurückerstattet. Bei kompletter Absage eines Lehrgangs durch die Schule werden die bereits entrichteten Lehrgangsgebühren in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Ansprüche des Teilnehmers oder Dritter sind ausdrücklich ausgeschlossen.
  9. Wir behalten uns vor, Lehrgangsveranstaltungen abzusagen, wenn eine zu geringe Teilnehmerzahl die wirtschaftliche Durchführung der Veranstaltung nicht erlaubt, wenn Referenten bzw. Trainer aufgrund von Krankheit verhindert sind oder wenn in Folge höherer Gewalt eine Durchführung nicht möglich ist. In vorgenannten Fällen werden wir den Teilnehmer unverzüglich informieren und nach Möglichkeit einen Ersatztermin oder die Umbuchung auf einen anderen Lehrgangstermin gleicher Art anbieten. Andernfalls erfolgt die Rückerstattung bereits entrichteter Teilnehmerentgelte. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausdrücklich ausgeschlossen.
  10. Die Seefunkschule NRW haftet nicht für Verlust oder Diebstahl der vom Teilnehmer mitgebrachten Gegenstände oder Fahrzeuge. Jeder Teilnehmer ist für sein Eigentum und den entsprechenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Die Seefunkschule haftet für unmittelbare Schäden, die sie zu vertreten hat, unabhängig aus welchen Rechtsgründen die Schäden herrühren, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden sowie Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. Wir haften nicht für Unfälle auf dem Weg zum oder vom Schulungsort sowie am Schulungsort selbst. Gleiches gilt für Prüfungen und von der Schule empfohlene externe Lehrgänge.
  11. Die in den Lehrgängen der Seefunkschule NRW verwendeten Unterlagen, Filme, Audio-CD´s, Simulationsprogramme und Präsentationen etc. sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben, vervielfältigt oder veröffentlicht werden.
  12. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Seefunkschule NRW Ihre personenbezogenen Daten die mit der Anmeldung eingegangen sind, zum Zwecke der organisatorischen Abwicklung des gewünschten Lehrgangs speichert und verwendet. Wir versichern, dass diese Daten in keiner Form Dritten zugänglich gemacht werden oder eine anderweitige Verwendung erfolgt.
  13. Höhere Gewalt entbindet beide Parteien aus der Erfüllung des Vertrages.
  14. Sollten einzelne Bestimmungen des mit dem Teilnehmer zustande gekommenen Vertrages, einschließlich dieser Lehrgangsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und Regelungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll vielmehr durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, deren Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
  15. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Düsseldorf.

Düsseldorf, den 15.06.2009

Lehrgangsbedingungen als PDF-Dokument

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